Was ändert sich?

Die Neuregelung verschärft insbesondere die Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ müssen künftig auf einer anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen. Nachhaltigkeitssiegel sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, insbesondere wenn sie auf einem geeigneten Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgesetzt wurden.

Unzulässig sind zudem Umweltaussagen, die einen positiven Effekt für ein gesamtes Produkt oder Unternehmen suggerieren, obwohl dieser tatsächlich nur einzelne Aspekte betrifft. Auch produktbezogene Aussagen wie „klimaneutral“, die allein auf dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen beruhen, werden ausdrücklich untersagt. Zukunftsbezogene Nachhaltigkeitsversprechen müssen durch konkrete, überprüfbare Verpflichtungen und realistische Umsetzungspläne abgesichert sein.

Was bedeutet das für Unternehmen? 

Sofern dies noch nicht geschehen ist, sollten Unternehmen dringend ihre gesamte externe Kommunikation überprüfen – insbesondere Websites, Onlineshops, Produktverpackungen, Werbematerialien und Nachhaltigkeitsberichte. Umweltbezogene Werbeaussagen müssen sachlich zutreffend, nachvollziehbar und hinreichend belegt sein. Bestehende Siegel und Zertifizierungen sollten ebenfalls auf ihre Zulässigkeit geprüft werden.

Verstöße können wettbewerbsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und  insbesondere zu Abmahnungen sowie zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen führen. Unternehmen sollten deshalb bestehende Werbeaussagen zeitnah an die neuen Anforderungen anpassen und die zugrunde liegenden Nachweise sorgfältig dokumentieren.

Fazit: Die UWG-Novelle macht Nachhaltigkeitswerbung unter rechtlichen Aspekten deutlich anspruchsvoller. Unternehmen können ökologische Vorteile zwar weiterhin kommunizieren, müssen dabei aber auf präzise Formulierungen, belastbare Nachweise und transparente Informationen achten, um Greenwashing-Vorwürfe und die damit einhergehenden Beanstandungsrisiken zu vermeiden.