Leistung. Lösung. Recht.

FUTTERMITTEL

domeierlegal | Rechtsanwaltskanzlei Futtermittel

Füttern mit Verantwortung.

Futtermittel für Nutztiere bilden den Beginn der Lebensmittelkette und unterliegen deshalb strengen rechtlichen Vorgaben. Detaillierte, häufig genauso strenge Regelungen gelten auch für Futtermittel, die für Heimtiere vorgesehen sind. Neben Fragen der Zusammensetzung sind insbesondere bestimmte Kennzeichnungsvorgaben und Regelungen zur Produktauslobung zu beachten. Themen wie „Dioxin“ und „Aflatoxin“ belasten die Branche ebenso wie die von Gerichten aus § 24 LFGB abgeleitete verschuldensunabhängige Haftung oder die Pflicht-Haftpflichtversicherung für Mischfutterhersteller.

domeierlegal berät Hersteller und Vertreiber von Nutztier- und Heimtierfuttermitteln umfassend zu Fragen des nationalen und europäischen Futtermittelrechts sowie in angrenzenden Rechtsgebieten.

Das Tätigkeitsspektrum der Kanzlei umfasst unter anderem:

  • Beratung bei der Produktentwicklung und Markteinführung, unter anderem zu Fragen der Zusammensetzung und Verkehrsfähigkeit als Futtermittel
  • Unterstützung beim Im- und Export von Futtermitteln
  • Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Herstellung oder Behandlung von Futtermitteln
  • Beratung zur Kennzeichnung und Auslobung von Futtermitteln sowie zu sämtlichen Werbemaßnahmen
  • Stellungnahmen zu allgemeinen futtermittelrechtlichen Themen sowie zu produktspezifischen Anfragen
  • Hilfestellung beim Vertrieb von Futtermitteln, etwa bei der Erstellung von Vertriebsverträgen oder bei Maßnahmen zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit
  • Unterstützung beim Qualitätsmanagement sowie beim Riskmanagement
  • Beratung und Vertretung in Krisensituationen
  • Beratung und Vertretung in Haftungsfällen
  • Vertretung gegenüber Überwachungsbehörden in Verwaltungsverfahren sowie in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern oder Verbänden
  • Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren