Leistung. Lösung. Recht.

BEDARFSGEGENSTÄNDE

domeierlegal | Rechtsanwaltskanzlei Verbrauchsgueter

Alles was wir brauchen.

Bedarfsgegenstände sind die mit Lebensmitteln in Kontakt kommenden Lebensmittel-Bedarfsgegenstände ebenso wie etwa auch Gegenstände zur Körperpflege, Reinigungs- und Pflegemittel, Spielzeug, Kleidung und Schuhe, Imprägnierungsmittel, Kosmetikverpackungen oder sonstige nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommende Gegenstände. Hinter dem sehr weiten Produktportfolio der Verbraucherprodukte, die unter dem Oberbegriff „Bedarfsgegenstände“ zusammengefasst werden, stehen vielschichtige rechtliche Anforderungen, die Unternehmen zu beachten haben. Öffentlich geführte Diskussionen zu Weichmachern in Babyspielzeug, Mineralöl in recycelten Verpackungen, Azofarbstoffen in Kleidung oder Chrom VI in Kinderschuhen haben Bedarfsgegenstände nicht nur in den Focus des Verbrauchers gerückt, sondern auch den Gesetzgeber zu forciertem Handeln animiert. Die sehr komplexe, einem stetigen Wandel unterworfene Rechtsmaterie stellt Unternehmen vor schwierige Rechtsfragen und praktische Probleme.

domeierlegal berät und vertritt Unternehmen Non Food-Branche sowie Lebensmittelunternehmen als Verwender von Packmitteln umfassend im nationalen und europäischen Bedarfsgegenständerecht sowie in angrenzenden Rechtsgebieten.

Das Tätigkeitsspektrum der Kanzlei umfasst unter anderem:

  • Beratung bei der Produktentwicklung und Markteinführung, unter anderem zu Fragen der Zusammensetzung und Verkehrsfähigkeit des konkreten Produkts, sowie Vertretung gegenüber Behörden
  • Unterstützung beim Im- und Export von Bedarfsgegenständen
  • Beratung zur Kennzeichnung und Auslobung von Bedarfsgegenständen sowie zu sämtlichen Werbemaßnahmen
  • Stellungnahmen zu allgemeinen bedarfsgegenständerechtlichen Themen sowie zu produktspezifischen Anfragen, beispielsweise zu Kontaminanten in Getränkeverpackungen, zu Mineralölrückständen in Adventskalendern aus recyceltem Papier oder zu Chrom VI in Kinderschuhen sowie auch zu verpackungsrechtlichen und abfallrechtlichen Aspekten
  • Unterstützung beim Vertrieb von Bedarfsgegenständen, etwa durch die Ausgestaltung von Vertriebsverträgen, bei der Klärung von Verantwortlichkeiten oder bei Haftungsfragen
  • Beratung zu Qualitätsmanagement und Riskmanagement, insbesondere Unterstützung bei der Erarbeitung von Qualitäts- und Riskmanagement-Plänen
  • Beratung und Vertretung in Krisensituationen
  • Beratung zu Melde- und Informationspflichten sowie zu Auskunftsansprüchen Dritter, etwa nach den Vorgaben des Verbraucherinformationsgesetzes, sowie die Vertretung gegenüber Behörden
  • gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern oder Verbänden
  • Vertretung in Haftungsfällen
  • Vertretung gegenüber den Überwachungsbehörden in Verwaltungsverfahren sowie in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten
  • Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren