Leistung. Lösung. Recht.

Konzept

  • Anwalt für Kosmetikhersteller
  • Anwaltskanzlei für die Lebensmittelindustrie
  • Konzepte für Lebensmittelrecht

„Mit Recht bin ich in Ihrer Branche zu Hause.“

Kompetenzen

  • Rechtsanwaltskanzlei für Lebensmittel, Kosmetik, Verbrauchsgüter und Futtermittel
  • Rechtsberatung für Lebensmittelrecht
  • Rechtsanwalt Lebensmittelrecht
  • Rechtsanwaltskanzlei für Lebensmittel, Kosmetik, Verbrauchsgüter und Futtermittel
  • Rechtsanwaltskanzlei für Lebensmittel, Kosmetik, Verbrauchsgüter und Futtermittel

Branchen

  • Rechtsanwaltskanzlei für Lebensmittel, Kosmetik, Verbrauchsgüter und Futtermittel
  • Rechtsanwaltliche Beratung zur Herstellung von Kosmetkprodukten
  • Anwältin für Lebensmittelrecht
  • Anwalt für Verbrauchsgüter
  • Futtermittelrecht mit domeierlegal

Person

  • Dr. Danja Domeier – Rechtsanwältin in Starnberg

Rechtsanwalt Lebensmittelrecht München

Anwaltskanzlei für Lebensmittelrecht, Kosmetikrecht, Bedarfsgegenständerecht, Futtermittelrecht und Wettbewerbsrecht

Rechtsanwältin Dr. Danja Domeier berät und vertritt national und international tätige Unternehmen im Lebensmittelrecht, Kosmetikrecht, Bedarfsgegenständerecht, Futtermittelrecht sowie im Wettbewerbsrecht. 

Die Beratung und Vertretung der in Starnberg ansässigen Kanzlei erstreckt sich unter anderem auf die juristische Unterstützung bei der Produktentwicklung sowie beim Import und beim Export, die Klärung produktspezifischer Fragestellungen und auf die Beratung zur Kennzeichnung und Auslobung von Produkten sowie zu sämtlichen Werbemaßnahmen. 

Die produktbezogene Compliance-Beratung gehört ebenso zum Kanzlei-Portfolio wie das Krisenmanagement und die Vertretung gegenüber Behörden und Gerichten in Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren und Verwaltungsverfahren sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Verbänden oder Mitbewerbern.

Domeierlegal.de ist Ihr Rechtsanwalt Lebensmittelrecht München.

Strengere Regeln gegen Greenwashing

Seit dem 27. September 2026 gelten verschärfte Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen. Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat der Gesetzgeber die europäische EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 in nationales Recht umgesetzt. Erklärtes Ziel ist es, Verbraucher besser vor irreführenden Nachhaltigkeitsversprechen zu schützen und für mehr Transparenz bei Umweltwerbung zu sorgen.