Konkret behandelt Dr. Domeier in ihrem aktuellen Beitrag "Der Produktname ist die Bezeichnung des Lebensmittels" das in der Rechtssache C-595/21 ergangene EuGH-Urteil "Bifi Turkey" und beleuchtet dabei insbesondere die weit über die streitgegenständliche Imitateregelung hinausgehende praktische Bedeutung der Entscheidung.

Unter "Trendauslobungen wie "High Protein - 40 g Protein pro Becher" und die Rechtsprechung" setzt sie sich mit aktuellen Urteilen der Instanzgerichte zu bestimmten Auslobungen hoher Proteingehalte auseinander und zeigt auf, wie ein hoher Proteingehalt in zulässiger Weise ausgelobt werden kann.