Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch hat durch das seit dem 10. August 2021 geltende Vierte Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften so zahlreiche Änderungen erfahren, dass im September 2021 eine „Bekanntmachung der Neufassung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Nahezu zeitgleich wurden mit Art. 7 Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 27. September 2021 weitere, seit Ende Januar 2022 geltende Änderungen der futtermittelrechtlichen Vorschriften des LFGB vorbereitet. 

Für Dr. Domeier Grund genug, einzelne Änderungen sowie deren Auswirkungen in der Praxis im Rahmen des Mitte Juni 2022 in der Zeitschrift "Lebensmittel & Recht" erschienenen Beitrags "Aktuelle praxisrelevante Änderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" etwas genauer "unter die Lupe" zu nehmen. Thematisiert werden dabei insbesondere die gar nicht so neuen "Neuregelungen" bezüglich der Gleichstellung bestimmter Stoffe mit Zusatzstoffen, die Namensnennung bei hygienischen Verstößen nach § 40 Abs. 1a LFGB sowie die ab dem 1. September 2022 geltende Pflicht des Lebensmittelunternehmers, Informationen zur Rückverfolgbarkeit so vorzuhalten, dass sie der zuständigen Behörde spätestens 24 Stunden nach Aufforderung elektronisch übermittelt werden können.