Neben den "Basics" der Nährwertdeklaration wird dabei auf Themen wie die Angabe geringer Nährstoffmengen, nicht in die Nährwertdeklaration aufzunehmende Nährwerte und die Wiederholung nährwertbezogener Angaben im Hauptsichtfeld ebenso eingegangen wie etwa auch auf die "Vitalis"-Rechtsprechung von EuGH und BGH. In einem Exkurs wird die Entscheidung des EuGH zur Angabe von Vitaminen im Zutatenverzeichnis beleuchtet. Die Auslobung von Lebensmitteln mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben liegt nach wie vor im Trend. Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung erläutert Dr. Domeier, was bei der ordnungsgemäßen Bewerbung von Lebensmitteln mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben zu beachten ist.