Durch die Richtlinie (EU) 2024/1438 vom 14. Mai 2024 wurden die sogenannten Frühstücksrichtlinien für Honig, Fruchtsaft, Konfitüre und Trockenmilch geändert. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Herkunftskennzeichnung von Honig sowie Reformulierungen bei Fruchtsaft, Konfitüre und Trockenmilch. Sie wurden Ende November 2025 in nationales Recht umgesetzt und gelten ab dem 14. Juni 2026 verbindlich.

Welche konkreten Auswirkungen dies für Lebensmittelunternehmer hat und wie Sie sich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten können und müssen, erläutert Dr. Danja Domeier anschaulich in ihrem im „Jahresausblick 2026“ erschienenen Beitrag „Verbindliche Geltung umgesetzter Änderungen einzelner Frühstücksrichtlinien ab dem 14. Juni 2026“. Die online erschienene Broschüre ist kostenfrei abrufbar.